UWG Antrag
Antrag zur Prüfung und Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreis Höxter
von der UWG Kreistagsfraktion
Frank Zell UWG Fraktion Kreistag Höxter
Herrn Landrat
Michael Stickeln
Moltkestr.
37671 Höxter
Antrag zur Prüfung und Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Kommunen im Kreis Höxter
Sehr geehrter Herr Landrat
Der die
der Kreistag möge folgendes beschließen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einen strukturierten Austausch mit den zum Kreis Höxter gehörenden Kommunen einzutreten, um den aktuellen Stand der interkommunalen Zusammenarbeit zu erfassen sowie mögliche Ansätze für eine vertiefte Kooperation zu identifizieren.
Die Ergebnisse sind dem Kreistag in geeigneter Form vorzustellen.
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Begründung:
Die Städte und die Kommunen im Kreis Höxter stehen vor alle vor ähnlichen Herausforderungen und verfügen gleichzeitig über unterschiedliche Stärken, Erfahrungen und Ressourcen. Eine engere Abstimmung kann dazu beitragen, voneinander zu lernen, vorhandene Kompetenzen besser zu nutzen und mögliche Synergien zu erschließen.
Ziel dieses Antrags ist ausdrücklich keine Vorfestlegung auf bestimmte Maßnahmen oder Kooperationsformen. Vielmehr soll zunächst gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und dem Kreis ergebnisoffen ermittelt werden:
• welche Formen der Zusammenarbeit bereits bestehen,
• welche Erfahrungen damit gemacht wurden,
• in welchen Bereichen gegenseitige Unterstützung sinnvoll und gewünscht sein könnte.
•
Mögliche Ansatzpunkte für eine vertiefte Zusammenarbeit können dabei beispielsweise sein:
• Zusammenarbeit oder gegenseitige Unterstützung der Bauhöfe (z. B. bei Spezialgeräten oder personellen Engpässen)
• Gemeinsame Ausschreibungen zur Nutzung von Synergieeffekten und Kostenvorteilen
• Kooperationen im IT-Bereich (z. B. gemeinsame Betreuung, Beschaffung oder Digitalisierungsvorhaben)
• Stellenteilung bzw. gemeinsame Fachkräfte, insbesondere in sozialen oder spezialisierten Aufgabenbereichen
• Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit in Verwaltungsbereichen mit besonderen Anforderungen
• Prüfung eines gemeinsamen oder abgestimmten Beschaffungswesens (z. B. zentraler oder koordinierter Einkauf von Verbrauchsmaterialien wie Papier, Betriebsstoffen wie Kraftstoffen sowie Software und IT-Lizenzen)
Die Notwendigkeit einer stärkeren strukturellen Zusammenarbeit ergibt sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die kommunale Haushaltslage stellt viele Städte und Gemeinden vor vergleichbare strukturelle Herausforderungen.
Es handelt sich nicht um isolierte Einzelfälle, sondern um eine übergreifende strukturelle Entwicklung, die alle gleichermaßen trifft.
Vor diesem Hintergrund stellt sich verstärkt die Frage, in welchem Umfang Aufgaben künftig stärker gemeinsam betrachtet und organisiert werden können, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.
Immer wieder zeigt sich, dass interkommunale Zusammenarbeit zwar grundsätzlich als sinnvoll anerkannt wird, in der praktischen Umsetzung jedoch häufig an bestehenden Strukturen, Zuständigkeiten oder Erfahrungswerten scheitert. Daher erscheint es sinnvoll, zunächst systematisch zu erfassen, welche Formen der Zusammenarbeit bereits bestehen, wo mögliche Hürden liegen und in welchen Bereichen Weiterentwicklungspotenzial besteht.
Dieser Ansatz folgt der grundlegenden Überlegung, dass strukturelle Herausforderungen auch strukturell betrachtet und bearbeitet werden sollten – unter Berücksichtigung der kommunalen Selbstverwaltung und der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Praxisbeispiele aus verschiedenen Regionen – auch aus Nordrhein-Westfalen – zeigen, dass entsprechende Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in den genannten Bereichen bereits erfolgreich umgesetzt werden und durch das Land aktiv unterstützt werden. Diese sind öffentlich dokumentiert und können als Orientierung für mögliche eigene Ansätze dienen.
Diese Beispiele sind ausdrücklich als unverbindliche Anregungen zu verstehen und sollen den ergebnisoffenen Dialog unterstützen.
Ein solcher dialogorientierter Ansatz schafft die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und ermöglicht es, Bedarfe und Potenziale gemeinsam zu entwickeln.
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme können zu einem späteren Zeitpunkt – sofern sinnvoll und gewünscht – konkrete Vorschläge für eine vertiefte interkommunale Zusammenarbeit erarbeitet werden.
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Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst entstehen keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen. Etwaige Auswirkungen sind im weiteren Verlauf darzustellen.
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Mit freundlichen Grüßen
gez.
Frank Zell
UWG Kreistagsfraktion





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