Änderungen des Wahlgesetzes

Der UWG Kreisverband Höxter und die unabhängigen Wählergemeinschaften in den Städten des Kreise Höxter kritisieren scharf die Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung. Durch das neue Gesetz wird die Anzahl der Wählergemeinschaften und kleinen Parteien in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen reduziert und stellt aus unserer Sicht einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundsätze dar und schwächt die politische Vielfalt in den Kommunalparlamenten.

„Diese Änderung des Gesetzes ist ein harter Schlag gegen die demokratische Partizipation und die politische Vielfalt in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen“.

Wir als Wählergemeinschaften sind essenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Wir stellen sicher, dass auch weniger prominente politische Anliegen und lokale Besonderheiten Gehör finden. Unsere UWG-Wählergemeinschaften im Kreis Höxter sind seit Jahrzehnten ein fester und verlässlicher Bestandteil in den Kommunalparlamenten wie Kreistag und Stadtrat.

CDU, SPD und Grüne im Landtag NRW haben ein Gesetz u.a. gegen die Stimmen der FDP, dass freie Sitze nach einer neuen Rechenmethode verteilt werden, verabschiedet. Statt wie bisher Mandate aufzurunden, wird der „prozentuale Rest“ berücksichtigt, um die Sitze gerechter zu verteilen.

Wir sehen ein Problem darin, dass diese Maßnahmen den Zugang zu politischen Ämtern und die damit verbundene Bürgernähe erheblich einschränkt wird. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind es oft die kleineren Parteien und Wählergemeinschaften, die spezifische lokale Anliegen in die kommunalpolitische Diskussion einbringen.

„Die Gesetzesänderung durch die Landesregierung untergräbt die Prinzipien der Gleichheit und Fairness im Wahlrecht und schränken die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein.

Wir werden uns mit unseren Landesverbänden dagegen wären.

UWG Kreisverband Höxter mit seinen Stadtverbänden.